Deutsche Rentenversicherung

Pflegefachkraft (m/w/div)

Auf einem Blick

  • Ort: Rehabilitationsklinik Föhrenkamp
  • Bewerbungsfrist: 13.10.2024
  • Eintrittsdatum: nächstmöglicher Zeitpunkt
  • Beschäftigung: Vollzeit, Teilzeit befristet bis 31.12.2027
  • Vergütung: Entgeltgruppe P7 TV EntgO-DRV
  • Ausschreibungsnr.: 8070-0921-31-2024

Vorteile

  • Betriebliche Gesundheitsförderung

  • Betriebssportangebote

  • Familienfreundliche Arbeitszeit

  • Bezahlung nach Tarifvertrag

  • Vermögenswirksame Leistungen

  • Betriebliche Altersvorsorge (VBL)

Ihre Aufgaben

  • Sie versorgen, pflegen und betreuen die Patient*innen der Rehabilitationsklinik

Die Tätigkeit erfordert den sicheren Umgang mit dem PC (zum Beispiel Word, Excel, KLInet) 

Die Tätigkeit ist verbunden mit wechselnden Arbeitszeiten nach Dienstplan, auch am Wochenende und an Feiertagen sowie mit Bereitschaftsdienst.

Ihr Profil

 Sie verfügen über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

„Pflegefachfrau*Pflegefachmann“

oder

„Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in“ nach dem Pflegeberufegesetz vom 17.07.2017

oder

„Altenpfleger*in“ nach dem Pflegeberufegesetz vom 17.07.2017

Wir bieten

  • Die Sicherheit einer der größten Reha-Klinik-Gruppen in Deutschland mit leistungsgerechter Bezahlung und allen im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen
  • Ein kollegiales Arbeitsklima in einem engagierten Team
  • Eine gute Work Life Balance mit familienfreundlichen Arbeitszeiten
  • Diverse Betriebssportangebote

 Die ausgeschriebene Stelle ist mit 39,00 Stunden / Woche zu besetzen. Teilzeit ist grundsätzlich möglich.

 

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann freuen wir uns über Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf, Zeugnissen und lückenlosem Tätigkeitsnachweis, per E-Mail und im PDF-Format an:

bewerbung-rzmoelln@drv-bund.de

Haben Sie noch Fragen? Dann steht Ihnen Herr Moritz Bley unter der Telefonnummer 04542 – 802362 gerne zur Verfügung.

Hinweise
Wir möchten darauf hinweisen, dass in unseren Reha-Zentren aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen die Masernschutzimpfung verpflichtend ist und vor einer Einstellung nachzuweisen ist.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt.
Wir sehen daher Bewerbungen von Frauen mit besonderem Interesse entgegen.
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
Bewerber*innen, die sich in der engeren Auswahl befinden, werden zu einem Gespräch eingeladen.

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Kontakt

Moritz Bley